Zu versteuerndes Einkommen-Reguläres steuerpflichtiges Einkommen
EL
Ersatzleistung-Steuerfreie Lohnersatzleistung
Einkommensteuer-Tarif 2026
Steuersätze nach zu versteuerndem Einkommen
Zone
Von
Bis
Steuersatz
Grundfreibetrag
0 €
12.348 €
0 %
Progressionszone 1
12.349 €
17.799 €
14-24 %
Progressionszone 2
17.800 €
69.878 €
24-42 %
Proportionalzone
69.879 €
277.825 €
42 %
Reichensteuer
277.826 €
∞
45 %
Steuertarif 2026 nach § 32a EStG
Grundfreibetrag Entwicklung
Steuerfreies Existenzminimum für Rentner und Arbeitnehmer
Jahr
Ledige
Verheiratete
2020
9.408 €
18.816 €
2021
9.744 €
19.488 €
2022
10.347 €
20.694 €
2023
10.908 €
21.816 €
2024
11.784 €
23.568 €
2025
12.096 €
24.192 €
2026
12.348 €
24.696 €
Der Grundfreibetrag steigt jährlich zur Anpassung an die Inflation
Häufig gestellte Fragen zum Progressionsvorbehalt-Rechner
Was ist der Progressionsvorbehalt und wie funktioniert er?
Der Progressionsvorbehalt ist eine Regelung im deutschen Steuerrecht. Bestimmte steuerfreie Einkünfte (wie Elterngeld, Kurzarbeitergeld, Krankengeld) werden zwar nicht direkt besteuert, erhöhen aber den Steuersatz für dein übriges Einkommen. Dadurch zahlst du auf dein reguläres Gehalt mehr Steuern, als wenn du diese Ersatzleistungen nicht erhalten hättest.
Welche Leistungen unterliegen dem Progressionsvorbehalt?
Dem Progressionsvorbehalt unterliegen unter anderem: Arbeitslosengeld I, Kurzarbeitergeld, Insolvenzgeld, Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Elterngeld, Aufstockungsbeträge nach dem Altersteilzeitgesetz, bestimmte ausländische Einkünfte bei Doppelbesteuerungsabkommen und Überbrückungsgeld. Bürgergeld ist davon nicht betroffen.
Wie berechnet sich die Steuernachzahlung durch den Progressionsvorbehalt?
Die Berechnung erfolgt in drei Schritten: 1) dein zu versteuerndes Einkommen plus Lohnersatzleistungen wird ermittelt. 2) Darauf wird der Durchschnittssteuersatz berechnet (als ob alles steuerpflichtig wäre). 3) Dieser erhöhte Steuersatz wird auf dein tatsächlich zu versteuerndes Einkommen angewendet. Die Differenz zur normalen Steuer ist die Nachzahlung.
Wie hoch ist die Nachzahlung beim Elterngeld?
Die Nachzahlung hängt von der Höhe des Elterngeldes, deinem sonstigen zu versteuernden Einkommen, dem Steuerjahr und weiteren Abzügen ab. Je höher das reguläre Einkommen und je mehr Elterngeld, desto höher kann die zusätzliche Belastung ausfallen. Eine pauschale Euro- oder Prozentangabe ist deshalb nicht belastbar. Nutze für deine Situation eine individuelle Vorausberechnung und prüfe den späteren Steuerbescheid.
Wann muss ich eine Steuererklärung wegen des Progressionsvorbehalts abgeben?
Die Steuererklärung ist verpflichtend, wenn du mehr als 410 € an Lohnersatzleistungen erhalten hast, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen. Das gilt für Arbeitnehmer mit Elterngeld, längerem Krankengeldbezug, Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit. Die Steuererklärung muss bis zum 31.07. des Folgejahres eingereicht werden.
Kann ich die Nachzahlung vermeiden oder reduzieren?
Komplett vermeiden lässt sich die Nachzahlung meist nicht, aber du kannst sie verringern: 1) Steuerklassenwechsel vor dem Bezug von Elterngeld kann die laufende Leistung beeinflussen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen und Fristen erfüllt sind. 2) Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen vollständig geltend machen. 3) Eine Rücklage anhand deiner individuellen Vorausberechnung bilden. 4) Bei Verheirateten prüfen, ob Einzel- oder Zusammenveranlagung günstiger ist.
Was ist der Unterschied zwischen Progressionsvorbehalt und Steuerpflicht?
Bei Steuerpflicht wird das Einkommen direkt besteuert. Beim Progressionsvorbehalt bleibt das Einkommen steuerfrei, erhöht aber den Steuersatz auf andere Einkünfte. Beispiel: 10.000 € Arbeitslohn + 5.000 € Elterngeld. Das Elterngeld bleibt steuerfrei, aber der Steuersatz auf die 10.000 € wird so berechnet, als hättest du 15.000 € verdient.
Wie wirkt sich Kurzarbeitergeld auf meine Steuerlast aus?
Kurzarbeitergeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt. Bei längerer Kurzarbeit kann eine Nachzahlung entstehen, deren Höhe vom steuerpflichtigen Einkommen, der Dauer und Höhe des KUG, weiteren Lohnersatzleistungen und den individuellen Abzügen abhängt. Eine pauschale Euro- oder Prozentangabe ist nicht belastbar. Eine Rücklage solltest du anhand einer individuellen Vorausberechnung planen.
Gilt der Progressionsvorbehalt auch bei Bürgergeld?
Nein, Bürgergeld unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt, da es eine Sozialleistung und keine Lohnersatzleistung ist. Nur Arbeitslosengeld I fällt unter den Progressionsvorbehalt. Auch Wohngeld, Kinderzuschlag, BAföG und Sozialhilfe sind vom Progressionsvorbehalt ausgenommen.
Wie kann ich mich auf die Nachzahlung vorbereiten?
Praktische Tipps: 1) Berechne die erwartete Nachzahlung mit diesem Rechner. 2) Plane eine Rücklage anhand deiner individuellen Vorausberechnung, statt eine pauschale Quote zu verwenden. 3) Beantrage gegebenenfalls eine Herabsetzung der Vorauszahlungen beim Finanzamt. 4) Sammle alle Belege für absetzbare Kosten. 5) Erstelle die Steuererklärung frühzeitig, um die genaue Nachzahlung zu kennen.
Welche Eingaben braucht der Progressionsvorbehalt-Rechner?
Nötig sind zu versteuerndes Einkommen, Höhe der Lohnersatzleistungen, Leistungsart, Veranlagungsart und bereits gezahlte Steuer. Für die Planung helfen zusätzlich Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und mögliche Vorauszahlungen.
Warum entsteht trotz steuerfreier Leistung eine Nachzahlung?
Die Leistung selbst bleibt steuerfrei, erhöht aber den Steuersatz auf das übrige Einkommen. Dadurch kann das Finanzamt nach der Steuererklärung mehr Steuer verlangen, obwohl auf Elterngeld, Krankengeld oder Kurzarbeitergeld keine direkte Einkommensteuer berechnet wird.