24.12. ab 14 Uhr; 25./26.12. und 1. Mai 0:00-24:00 Uhr
150 %
50 €/Std.
Bei einem Grundlohn über 50 €/Std. bleibt nur der auf 50 € begrenzte Zuschlagsanteil steuerfrei. Für die Sozialversicherung gilt eine Grundlohngrenze von 25 €/Std.
Zuschlagsberechnung: Beispiele
Grundlohn
Nacht (25 %)
Sonntag (50 %)
Feiertag (125 %)
15 €
+ 3,75 €
+ 7,50 €
+ 18,75 €
20 €
+ 5,00 €
+ 10,00 €
+ 25,00 €
25 €
+ 6,25 €
+ 12,50 €
+ 31,25 €
50 €
+ 12,50 €
+ 25,00 €
+ 62,50 €
Zuschläge können kombiniert werden (z. B. Nacht + Sonntag). Steuerfrei nur bis Grenzen nach § 3b EStG.
Häufig gestellte Fragen zum Zuschläge berechnen
Wie hoch sind steuerfreie Nachtzuschläge?
Nachtzuschläge sind bis zu 25 % steuerfrei für Arbeit zwischen 20 und 6 Uhr. Zwischen 0 und 4 Uhr sogar 40 %, wenn die Arbeit vor 0 Uhr begonnen hat. Basis: Maximal 50 Euro Stundenlohn.
Wie viel Sonntagszuschlag ist steuerfrei?
Sonntagszuschläge sind bis zu 50 % des Grundlohns steuerfrei. Bei einem Stundenlohn von 20 Euro sind also bis zu 10 Euro Zuschlag pro Stunde steuer- und sozialversicherungsfrei.
Welche Feiertagszuschläge sind steuerfrei?
An gesetzlichen Feiertagen: Bis 125 % steuerfrei. Auch am 31. Dezember ab 14 Uhr: Bis 125 % steuerfrei. Am 24. Dezember ab 14 Uhr, am 25. und 26. Dezember sowie am 1. Mai: Bis 150 % steuerfrei.
Sind Zuschläge auch sozialversicherungsfrei?
Ja, steuerfreie Zuschläge sind auch sozialversicherungsfrei, sofern sie die gesetzlichen Grenzen nicht überschreiten und der Grundlohn maximal 25 Euro/Stunde beträgt (für SV-Freiheit).
Was gilt bei der 50-Euro-Grenze für Nachtzuschläge?
Die Steuerfreiheit von Zuschlägen ist auf einen Grundlohn von maximal 50 Euro/Stunde begrenzt. Bei höherem Lohn bleibt der überschießende Teil steuerpflichtig.
Kann ich Nacht- und Sonntagszuschläge kombinieren?
Ja, bei Arbeit in der Nacht an einem Sonntag können beide Zuschläge addiert werden. Beispiel: 25 % Nachtzuschlag + 50 % Sonntagszuschlag = 75 % steuerfreier Gesamtzuschlag.
Habe ich einen gesetzlichen Anspruch auf Zuschläge?
Nein, es gibt keinen gesetzlichen Anspruch. Zuschläge werden durch Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag geregelt. Lediglich Nachtarbeit muss einen Ausgleich erhalten.
Wie wird der Zuschlag berechnet?
Zuschlag = Stundenlohn × Zuschlagssatz. Bei 20 Euro/h und 25 % Nachtzuschlag: 20 × 0,25 = 5 Euro Zuschlag pro Nachtarbeitsstunde. Gesamtvergütung: 25 Euro/h.
Wann beginnt und endet Nachtarbeit?
Gesetzlich definiert ist Nachtarbeit von 23 bis 6 Uhr. In Bäckereien gilt: 22 bis 5 Uhr. Für Steuerfreiheit von Zuschlägen: 20 bis 6 Uhr (erhöht: 0 bis 4 Uhr).
Müssen Zuschläge in der Steuererklärung angegeben werden?
Steuerfreie Zuschläge müssen nicht in der Steuererklärung angegeben werden. Sie erscheinen aber auf der Lohnsteuerbescheinigung. Steuerpflichtige Zuschläge sind im Bruttoarbeitslohn enthalten.
Welche Zuschlagsdaten gehören in die Zuschlagsberechnung?
Für die Zuschlagsberechnung zählen Grundlohn, Zuschlagsart, begünstigte Uhrzeit, Feiertag oder Nachtarbeit sowie Steuerfreiheit. Nicht jeder Zuschlag wird gleich behandelt.
Wie vermeide ich falsche Monatswerte bei der Zuschlagsberechnung?
Zuschläge sollten nach Stundenart, Zeitraum und Steuerpflicht getrennt werden. Vermischte Nacht-, Sonntags- und Feiertagsstunden führen schnell zu falschen Monatswerten.