Berechne die Kfz-Steuer für reine E-Autos aus Zulassung, Gewicht und Befreiung. Inklusive Ablaufdatum, Saisonmonaten und der späteren Gewichtsteuer pro Jahr.
E-Auto-Steuer berechnen
Prüfe Steuerbefreiung, Ablaufmonat, Gewichtsteuer und Steuer im Betrachtungsjahr.
Kfz-Steuer im Betrachtungsjahr
Steuerbefreiung und Gewichtsteuer im Monatsmodell.
Gib Fahrzeugdaten ein und starte die Berechnung.
Ähnliche Rechner
Weitere Rechner aus der Kategorie "Auto, Verkehr & Mobilität"
So berechnet der E-Auto-Steuer-Rechner die Kfz-Steuer
E-Auto-Steuer nach Steuerbefreiung
Jahressteuer = abrunden((Gewichtsteuer je angefangene 200 kg x 50 %) x steuerpflichtige Monate / 12)
Variablen:
G= zulässige Gesamtmasse: Gewicht aus den Fahrzeugpapieren. Der Rechner ist auf E-Pkw bis 3.500 kg ausgelegt.
B= Befreiungszeitraum: Bis zu zehn Jahre ab Erstzulassung oder Umrüstung, längstens bis Dezember 2035.
W= Gewichtsteuer: Steuerbetrag vor der 50-%-Ermäßigung nach den Gewichtsstufen des Kraftfahrzeugsteuergesetzes.
M= steuerpflichtige Monate: Monate im Betrachtungsjahr, die nicht mehr von der E-Auto-Steuerbefreiung gedeckt sind.
S= Kfz-Steuer: Zu entrichtende Steuer im Betrachtungsjahr nach Abrundung auf volle Euro.
Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge
Die Tabelle trennt die zeitliche Befreiung von der späteren Gewichtsteuer.
Fall
Regel
Im Rechner
Neues reines E-Auto
Erstzulassung vom 18. Mai 2011 bis 31. Dezember 2030
Bis zu 10 Jahre steuerfrei, längstens bis Dezember 2035
Nachträglich umgerüstetes Fahrzeug
Umrüstung vom 18. Mai 2016 bis 31. Dezember 2030
Beginn ab behördlich festgestellter Umrüstung
Nach Ablauf der Befreiung
Gewichtsteuer mit 50-%-Ermäßigung
Zulässige Gesamtmasse und steuerpflichtige Monate
Plug-in-Hybrid oder Range-Extender
Keine reine E-Auto-Befreiung
Nicht modelliert, dafür den allgemeinen Kfz-Steuer-Rechner nutzen
Quellen: KraftStG § 3d zur Steuerbefreiung und KraftStG § 9 zur Gewichtsteuer und 50-%-Ermäßigung.
Gewichtsteuer nach Ablauf der Befreiung
Die Steuer wird je angefangene 200 kg zulässiger Gesamtmasse berechnet und danach halbiert.
Zulässige Gesamtmasse
Satz je 200 kg
Nach 50-%-Ermäßigung
Bis 2.000 kg
11,25 €
5,625 € je angefangene 200 kg
Über 2.000 kg bis 3.000 kg
12,02 €
6,01 € je angefangene 200 kg
Über 3.000 kg bis 3.500 kg
12,78 €
6,39 € je angefangene 200 kg
Der Rechner rundet die zu entrichtende Steuer wie in KraftStG § 11 auf volle Euro nach unten ab.
Beispielrechnungen für E-Auto-Kfz-Steuer
Diese Beispiele zeigen den Unterschied zwischen voller Befreiung, abgelaufener Befreiung und unterjährigem Ablauf.
Fall
Gewicht
Jahr
Steuer
Einordnung
Neues E-Auto
2.200 kg
2026
0,00 €
Im Betrachtungsjahr steuerfrei
Älteres E-Auto nach Befreiung
1.800 kg
2031
50,00 €
Befreiung bereits abgelaufen
Befreiung endet im Jahr
2.600 kg
2035
49,00 €
Steuerbefreiung endet im Betrachtungsjahr
Häufig gestellte Fragen zum E-Auto-Steuer-Rechner
Wann ist ein E-Auto von der Kfz-Steuer befreit?
Reine Elektrofahrzeuge sind nach KraftStG § 3d begünstigt, wenn die erstmalige Zulassung vom 18. Mai 2011 bis 31. Dezember 2030 liegt. Die Befreiung läuft für zehn Jahre ab Zulassung, aber spätestens bis zum 31. Dezember 2035. Der Rechner bildet diese Grenze im Monatsmodell ab.
Gilt die Befreiung auch für Plug-in-Hybride?
Nein. Die Befreiung gilt für Fahrzeuge, die ausschließlich durch Elektromotoren angetrieben werden und deren Energie aus mechanischen oder elektrochemischen Speichern oder emissionsfrei betriebenen Energiewandlern stammt. Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit Range-Extender sind deshalb nicht mit diesem Rechner gemeint.
Welche Eingabe brauche ich aus dem Fahrzeugschein?
Wichtig ist vor allem die zulässige Gesamtmasse. Dieser Wert bestimmt die Gewichtsteuer nach Ablauf der Befreiung. Außerdem brauchst du den Monat und das Jahr der ersten Zulassung oder bei einer Umrüstung den Monat, in dem die Zulassungsbehörde die elektrische Umrüstung steuerlich anerkannt hat.
Warum rechnet der Rechner mit dem Fahrzeuggewicht?
Nach der Steuerbefreiung wird ein reines E-Auto nicht nach Hubraum oder CO2-Wert besteuert. Stattdessen zählt die zulässige Gesamtmasse. Der Steuerbetrag wird je angefangene 200 kg berechnet und für Elektrofahrzeuge um 50 % ermäßigt.
Wie wird die Steuer nach der Befreiung gerundet?
Der Rechner berechnet zuerst die Gewichtsteuer, halbiert sie für das Elektrofahrzeug und rundet die zu entrichtende Steuer auf volle Euro nach unten ab. Dadurch kann der sichtbare Jahresbetrag leicht unter dem mathematischen Centbetrag liegen.
Was passiert, wenn die Steuerbefreiung mitten im Jahr endet?
Der Rechner zeigt dann eine anteilige Steuer für die Monate nach Ablauf der Befreiung. Er arbeitet bewusst mit Monaten, weil die Eingabe nur Monat und Jahr verlangt. Ein echter Bescheid kann tagesgenau abweichen, insbesondere bei Zulassung oder Abmeldung innerhalb eines Monats.
Verlängert ein Saisonkennzeichen die zehnjährige Befreiung?
Nein. Zeiten außerhalb des Saisonzeitraums und Zeiten einer Außerbetriebsetzung verlängern die Steuerbefreiung nicht. Du kannst die steuerpflichtigen Monate trotzdem eingeben, damit die spätere Jahressteuer realistischer auf die tatsächliche Nutzung verteilt wird.
Wie behandelt der Rechner nachträglich umgerüstete Fahrzeuge?
Für umgerüstete Fahrzeuge gilt ein eigenes Startfenster ab dem 18. Mai 2016. Maßgeblich ist nicht nur der technische Umbau, sondern die behördliche Feststellung der Voraussetzungen. Deshalb fragt der Rechner getrennt ab, ob es sich um eine Umrüstung handelt.
Warum zeigt ein schwereres E-Auto später mehr Steuer?
Die spätere E-Auto-Steuer steigt mit der zulässigen Gesamtmasse. Bis 2.000 kg gilt der niedrigste Satz, darüber kommen höhere Sätze je angefangene 200 kg hinzu. Erst danach wird der Betrag halbiert. Große SUV oder Transporter können deshalb trotz E-Antrieb mehr kosten als leichte Kleinwagen.
Ist das Ergebnis verbindlich für den Steuerbescheid?
Nein. Der Rechner ist eine nachvollziehbare Modellrechnung nach den öffentlich abrufbaren KraftStG-Regeln. Der verbindliche Betrag kommt vom Hauptzollamt und hängt von den amtlich gespeicherten Fahrzeugdaten, Zulassungsdaten, Befreiungen und dem genauen Steuerzeitraum ab.