Berechne den Pflegeschlüssel und Personalbedarf in Pflegeeinrichtungen nach Pflegegrad
Einrichtungsdaten
Gib die Daten deiner Pflegeeinrichtung ein
Personalbedarf
Richtwert auf Basis von Bewohnerzahlen und Pflegegrad
Gib deine Einrichtungsdaten ein
Was ist der Pflegeschlüssel?
Der Pflegeschlüssel gibt das Verhältnis von Pflegekräften zu Pflegebedürftigen an. Ein Schlüssel von 1:5 bedeutet, dass eine Pflegekraft für 5 Bewohner zuständig ist. Die Berechnung basiert auf den Vorgaben des PeBeM (Personalbemessung in der Langzeitpflege).
Hinweis
Die berechneten Werte sind Richtwerte basierend auf den bundesweiten Vorgaben. Landesrechtliche Regelungen können abweichen. Die 15 % Ausfallquote berücksichtigt Urlaub, Krankheit und Fortbildung. Konsultiere die zuständige Heimaufsicht für verbindliche Vorgaben.
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Personalrichtwert-VZK pro Bewohner im Pflegegrad g
VZK
Vollzeitkräfte-Benötigte Vollzeitäquivalente
Pflegeschlüssel nach Pflegegrad (vollstationär)
Pflegegrad
Pflegeschlüssel
VZK pro Bewohner
Pflegebedarf
1
1:18
0,055
Geringe Beeinträchtigung
2
1:8
0,121
Erhebliche Beeinträchtigung
3
1:5
0,187
Schwere Beeinträchtigung
4
1:4
0,251
Schwerste Beeinträchtigung
5
1:3
0,332
Schwerste Beeintr. + besondere Anforderungen
Richtwerte basierend auf PeBeM (Personalbemessung in der Langzeitpflege)
Häufig gestellte Fragen zum Pflegeschlüssel-Rechner
Was ist der Pflegeschlüssel?
Der Pflegeschlüssel gibt das Verhältnis von Pflegekräften zu Pflegebedürftigen an. Ein Schlüssel von 1:5 bedeutet, dass eine Vollzeitkraft für 5 Bewohner zuständig ist. Er variiert je nach Pflegegrad, Einrichtungsart und Bundesland.
Wie wird der Personalbedarf berechnet?
Der Personalbedarf ergibt sich aus: Anzahl Bewohner je Pflegegrad multipliziert mit dem jeweiligen Personalrichtwert. Die Summe ergibt den Bedarf in Vollzeitäquivalenten (VZÄ). Zusätzlich wird eine Ausfallquote von 15-20 % für Urlaub und Krankheit eingerechnet.
Was bedeutet PeBeM in der Pflege?
PeBeM ist das Personalbemessungsverfahren in der stationären Langzeitpflege. Es wurde gesetzlich eingeführt und ordnet den Personalbedarf nach Pflegegrad und Qualifikationsniveau. In der Praxis zählen weiterhin die aktuellen landesrechtlichen Vorgaben, Versorgungsverträge und Übergangsregelungen der jeweiligen Einrichtung.
Wie unterscheiden sich die Pflegeschlüssel nach Pflegegrad?
Vollstationär (Richtwerte): PG 1: ca. 1:18, PG 2: ca. 1:8, PG 3: ca. 1:5, PG 4: ca. 1:4, PG 5: ca. 1:3. Je höher der Pflegegrad, desto mehr Personal pro Bewohner ist erforderlich.
Was ist eine VZK (Vollzeitkraft)?
Eine Vollzeitkraft (VZK) oder ein Vollzeitäquivalent (VZÄ) entspricht einer Arbeitskraft mit voller Wochenarbeitszeit (in der Pflege meist 38,5-39 Stunden). Eine Teilzeitkraft mit 20 Stunden entspricht ca. 0,52 VZK.
Welche Fachkraftquote gilt in der Pflege?
In den meisten Bundesländern gilt eine Fachkraftquote von 50 %. Das bedeutet, mindestens die Hälfte der Pflegekräfte müssen examinierte Fachkräfte (Pflegefachpersonen) sein. Einige Bundesländer haben höhere Quoten.
Was ist die Ausfallquote?
Die Ausfallquote berücksichtigt Urlaub (ca. 6 %), Krankheit (ca. 6 %), Fortbildung (ca. 2 %) und sonstige Ausfälle (ca. 1 %). Standard sind 15 % Ausfallquote. Der tatsächliche Personalbedarf in Köpfen liegt daher über dem VZK-Wert.
Unterscheiden sich die Pflegeschlüssel nach Bundesland?
Ja, jedes Bundesland hat eigene Personalverordnungen (PersVO/PfleWoqG). Die Richtwerte variieren. Mit Einführung von PeBeM werden bundeseinheitliche Standards angestrebt. Bis dahin gelten die jeweiligen Landesregelungen.
Welche Eingaben braucht der Pflegeschlüssel-Rechner?
Du brauchst die Anzahl der Bewohner je Pflegegrad, die geltenden Personalrichtwerte, Wochenarbeitszeit, Ausfallquote und Fachkraftquote. Für Einrichtungen ist außerdem entscheidend, welches Bundesland und welche Versorgungsform betrachtet werden.
Personalbemessung in der Pflege ist rechtlich und organisatorisch stark geregelt. PeBeM, Landesrecht, Versorgungsverträge und interne Dienstplanung können sich ändern. Verbindlich sind deshalb immer die aktuellen Vorgaben der zuständigen Stelle und der konkrete Vertrag.