Jährlicher Modellwert-Orientierungswert nach der Peters'schen Formel, keine konkrete Rücklagenempfehlung
H
Herstellungskosten-Herstellungskosten des betrachteten Anteils
1,5
Faktor-Berücksichtigt Modernisierungskosten
80
Lebensdauer-Angenommene Gebäudelebensdauer in Jahren
II.-BV-Pauschalen nach Gebäudealter
Gebäudealter
II. BV pro Jahr
II. BV pro Monat
Unter 22 Jahre
11,49 €/m²
0,96 €/m²
22-31 Jahre
14,58 €/m²
1,22 €/m²
Ab 32 Jahren
18,62 €/m²
1,55 €/m²
Fortgeschriebene Höchstbeträge für Wirtschaftlichkeitsberechnungen nach § 28 Abs. 2 II. BV, Stand 2026. Die Werte sind keine Empfehlung für die konkrete WEG-Rücklage.
Häufig gestellte Fragen zum Instandhaltungsrücklage-Rechner
Was ist die Instandhaltungsrücklage?
Die Instandhaltungsrücklage ist eine gesetzlich vorgeschriebene Rücklage für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG). Sie dient der Finanzierung von Reparaturen und Modernisierungen am Gemeinschaftseigentum. Die Höhe wird in der Eigentümerversammlung beschlossen.
Was ist die Peters'sche Formel?
Die Peters'sche Formel berechnet die Instandhaltungskosten als: 1,5 × Herstellungskosten / 80 Jahre. Der Faktor 1,5 berücksichtigt Modernisierungen. Ergebnis: Ca. 1,875 % der Herstellungskosten pro Jahr. Beispiel: 300.000 € Herstellungskosten = 5.625 € pro Jahr.
Was sagt die II. Berechnungsverordnung?
§ 28 Abs. 2 II. BV nennt fortgeschriebene Höchstbeträge für Instandhaltungskosten in Wirtschaftlichkeitsberechnungen. Für 2026 verwendet der Rechner 11,49 €/m²/Jahr bei Gebäuden unter 22 Jahren, 14,58 €/m²/Jahr bei 22-31 Jahren und 18,62 €/m²/Jahr ab 32 Jahren. Diese Pauschalen sind keine Empfehlung für die konkrete WEG-Rücklage.
Wie hoch sollte die Instandhaltungsrücklage sein?
Der notwendige Betrag hängt von Gebäudezustand, geplanten Maßnahmen, vorhandener Rücklage und Kostenverteilung in der WEG ab. Peters-Modell und II.-BV-Pauschale liefern unterschiedliche Vergleichswerte, aus denen kein fachlich belastbarer Mittelwert entsteht. Für eine konkrete Planung brauchst du den Wirtschaftsplan und eine Bestandsaufnahme.
Was passiert bei zu niedriger Rücklage?
Reicht die Rücklage für eine beschlossene Maßnahme nicht aus, kann die WEG eine Sonderumlage beschließen oder die Finanzierung anders regeln. Die Belastung hängt von den tatsächlichen Kosten und deinem Verteilungsschlüssel ab.
Kann ich die Rücklage steuerlich absetzen?
Selbstnutzer können die Einzahlung in die Rücklage nicht als Werbungskosten absetzen. Bei tatsächlichen Arbeiten können aber Handwerkerleistungen oder haushaltsnahe Dienstleistungen anteilig steuerlich relevant sein, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Vermieter setzen Einzahlungen in die Rücklage nicht sofort ab, sondern grundsätzlich erst die Entnahme für abziehbare Reparatur- oder Erhaltungsaufwendungen.
Was ist der Unterschied zwischen Instandhaltung und Modernisierung?
Instandhaltung: Erhalt des bestehenden Zustands (Reparaturen, Wartung). Die Kosten trägt die Rücklage. Modernisierung: Verbesserung über den Ursprungszustand hinaus (z. B. Aufzug nachrüsten, energetische Sanierung). Modernisierung erfordert meist eine Sonderumlage und kann seit der WEG-Reform 2020 mit einfacher Mehrheit beschlossen werden (§ 20 WEG).
Was passiert mit der Rücklage beim Wohnungsverkauf?
Die Instandhaltungsrücklage gehört der WEG, nicht dem einzelnen Eigentümer. Beim Verkauf geht der Anteil automatisch auf den Käufer über. Der Anteil an der Rücklage wird oft im Kaufpreis berücksichtigt. Eine Auszahlung an den Verkäufer ist nicht möglich.
Welche Eingaben gehören in den Instandhaltungsrücklage-Rechner?
Gib die Herstellungskosten deines Anteils, die Wohnfläche deines Anteils und das Jahr der Bezugsfertigkeit ein. Das Peters-Modell nutzt die Herstellungskosten. Die II.-BV-Pauschale nutzt Wohnfläche und Gebäudealter.
Warum sollte ich die Eingaben beim Instandhaltungsrücklage-Rechner prüfen?
Kleine Eingabefehler können das Ergebnis stark verändern. Prüfe deshalb die wichtigsten Werte und rechne bei unsicheren Annahmen mit realistischen Alternativen.