Steuerpflichtiger Betrag-Bemessungsgrundlage nach Freistellung
E
Kapitalerträge-Zinsen + Dividenden + Kursgewinne
Fverfu¨gbar
Verfügbarer Sparerpauschbetrag-Gesamtbetrag abzüglich bereits genutzter oder beauftragter Beträge
Sparerpauschbetrag und Abgeltungsteuer
Merkmal
Ledig
Zusammen veranlagt
Sparerpauschbetrag
1.000 €
2.000 €
Abgeltungsteuer
25 %
25 %
Solidaritätszuschlag
5,5 %
5,5 %
Kirchensteuer (falls)
8-9 %
8-9 %
Gesamtbelastung (ohne KiSt)
26,375 %
26,375 %
Gesamtbelastung (mit KiSt)
ca. 28 %
ca. 28 %
Der gemeinsame Betrag von 2.000 € gilt für zusammen veranlagte Ehegatten. Bereits bei anderen Banken beauftragte Beträge mindern den noch verfügbaren Betrag.
Häufig gestellte Fragen zum Freistellungsauftrag berechnen
Was ist der Sparerpauschbetrag?
Der Sparerpauschbetrag beträgt 1.000 € pro Person. Zusammen veranlagte Ehegatten erhalten gemeinsam 2.000 €. Kapitalerträge bleiben nur im noch verfügbaren Umfang steuerfrei. Bereits bei anderen Banken genutzte oder beauftragte Beträge mindern den Rest.
Wie stelle ich einen Freistellungsauftrag?
Freistellungsaufträge stellst du direkt bei der Bank. Du kannst den Betrag auf mehrere Banken verteilen. Alle Aufträge zusammen dürfen 1.000 € pro Person oder 2.000 € bei zusammen veranlagten Ehegatten nicht überschreiten.
Was passiert ohne Freistellungsauftrag?
Ohne Freistellungsauftrag führt die Bank automatisch Abgeltungsteuer auf alle Kapitalerträge ab. Du kannst die zu viel gezahlte Steuer über die Steuererklärung (Anlage KAP) zurückholen. Das ist umständlich, daher lohnt sich der Freistellungsauftrag.
Wie verteile ich den Freistellungsauftrag optimal?
Verteile den Freibetrag proportional zu den erwarteten Erträgen pro Bank. Beispiel: Bank A bringt 600 € Zinsen, Bank B 400 € Dividenden. Verteile 600 € auf Bank A und 400 € auf Bank B. Prüfe jährlich, ob die Verteilung noch passt.
Was ist die Abgeltungsteuer?
Die Abgeltungsteuer beträgt 25 % auf Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden, Kursgewinne) über dem Sparerpauschbetrag. Dazu kommen 5,5 % Solidaritätszuschlag und ggf. 8-9 % Kirchensteuer. Die Steuer wird direkt von der Bank einbehalten (Quellensteuer).
Gilt der Sparerpauschbetrag auch für Kinder?
Ja, jedes Kind hat einen eigenen Sparerpauschbetrag von 1.000 €. Zusätzlich steht Kindern der Grundfreibetrag zu, 2026 sind das 12.348 €. Bei Minderjährigen muss der Freistellungsauftrag von den Eltern gestellt werden. Die NV-Bescheinigung kann den Steuerabzug vermeiden, wenn das gesamte Einkommen unter den relevanten Grenzen bleibt.
Was ist eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV)?
Die NV-Bescheinigung befreit von der Abgeltungsteuer, wenn das Gesamteinkommen unter dem Grundfreibetrag liegt. Nützlich für Kinder, Studenten oder Rentner mit geringem Einkommen. Beantragung beim Finanzamt, gültig für maximal 3 Jahre.
Werden Verluste mit Gewinnen verrechnet?
Ja, die Bank verrechnet Verluste automatisch mit Gewinnen im selben Jahr (Verlustverrechnungstopf). Aktien-Verluste werden nur mit Aktien-Gewinnen verrechnet. Sonstige Verluste (z. B. aus Anleihen) mit allen anderen Kapitalerträgen. Nicht verrechnete Verluste werden ins Folgejahr übertragen.
Welche Steuerdaten braucht die Berechnung von Freistellungsauftrag?
Der Rechner nutzt Anlageguthaben, Zinssatz, weitere jährliche Kapitalerträge, Veranlagungsstatus, Kirchensteuer und bereits anderweitig genutzte Freistellungsbeträge. Kursgewinne, Verlusttöpfe, Teilfreistellungen und ausländische Quellensteuer musst du zusätzlich prüfen.
Warum sollte ich Brutto, Netto und Steuer getrennt erfassen?
Steuerrechner reagieren empfindlich darauf, ob ein Betrag vor oder nach Steuer gemeint ist. Umsatzsteuer, Einkommensteuer und Sozialabgaben dürfen nicht in einen gemeinsamen Wert rutschen.