Prüfe die Grundsteuer für unbebaute Grundstücke aus Bodenrichtwert, Fläche, 0,34 ‰ Steuermesszahl und Hebesatz. Bebaute Grundstücke werden nicht vereinfacht berechnet
Grundstücksdaten
Bodenwert-Plausibilität für unbebaute Grundstücke
Nur für unbebaute Grundstücke
Dieser Rechner ist eine vereinfachte Bodenwert-Plausibilität für unbebaute Grundstücke. Für bebaute Grundstücke ist der Grundsteuerwertbescheid des Finanzamts maßgeblich.
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Der Rechner nutzt den Hebesatz nur für unbebaute Grundstücke. Bei bebauten Grundstücken muss zuerst der richtige Grundsteuerwert nach Ertragswert- oder Sachwertverfahren feststehen.
Gemeindegröße
Typischer Hebesatz
Beispielgemeinden
Kleine Gemeinde (<10.000)
250-400 %
Ländliche Gemeinden
Mittelstadt (10.000-50.000)
350-500 %
Kreisfreie Städte
Großstadt (50.000-500.000)
400-600 %
Augsburg, Kiel
Metropole (>500.000)
500-900 %
Berlin (810 %), München (535 %)
Hebesätze variieren stark. Den genauen Hebesatz erfragst du bei deiner Gemeinde. Für bebaute Grundstücke reicht diese Tabelle nicht als Berechnungsgrundlage.
Häufig gestellte Fragen zum Grundsteuerwert für unbebaute Grundstücke
Ist das noch ein Einheitswert-Rechner?
Nein. Der alte Einheitswert war die frühere Bemessungsgrundlage der Grundsteuer. Seit 2025 zählt für die laufende Grundsteuer grundsätzlich der neue Grundsteuerwert. Dieser Rechner zeigt nur eine vereinfachte Bodenwert-Plausibilität für unbebaute Grundstücke.
Was berechnet dieser Rechner genau?
Der Rechner multipliziert Bodenrichtwert und Grundstücksfläche zum Bodenwert. Danach rechnet er mit 0,34 ‰ Steuermesszahl und deinem kommunalen Hebesatz weiter. Das ist nur für unbebaute Grundstücke eine sinnvolle Plausibilitätsrechnung.
Warum berechnet der Rechner keine bebauten Grundstücke?
Bebaute Grundstücke brauchen im Bundesmodell mehr als Bodenrichtwert und Fläche. Je nach Grundstücksart kommen Ertragswert- oder Sachwertverfahren zum Einsatz, mit Angaben wie statistischer Nettokaltmiete, Gebäudealter, Wohn- oder Nutzfläche. Eine reine Bodenwert-Formel wäre dafür irreführend.
Wo finde ich den Bodenrichtwert?
Bodenrichtwerte veröffentlichen die Gutachterausschüsse. Du findest sie meist online im BORIS-Portal deines Bundeslandes. Alternativ steht der verwendete Wert oft in deinen Unterlagen zur Grundsteuerwerterklärung oder im Bescheid.
Welche Steuermesszahl nutzt der Rechner?
Für unbebaute Grundstücke nutzt der Rechner 0,34 ‰. Das entspricht 0,00034 als Faktor. Für bebaute Wohngrundstücke gelten andere Regeln, deshalb sperrt der Rechner diese vereinfachte Bodenwertrechnung.
Was ist bei Ländermodellen anders?
Einige Bundesländer nutzen eigene Modelle. Dazu gehören Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen. Diese Modelle können Fläche, Lage oder Bodenwert anders gewichten. Prüfe deshalb immer, welches Modell für dein Grundstück gilt.
Kann ich mit dem Ergebnis meinen Bescheid prüfen?
Du kannst das Ergebnis als grobe Plausibilitätskontrolle für ein unbebautes Grundstück nutzen. Verbindlich sind aber der Grundsteuerwertbescheid des Finanzamts, der Messbescheid und der Grundsteuerbescheid deiner Gemeinde.
Wie hoch ist der typische Hebesatz?
Der Hebesatz variiert stark nach Gemeinde. Ländliche Gemeinden liegen oft niedriger, große Städte häufig höher. Den genauen Hebesatz findest du im Grundsteuerbescheid, auf der Website deiner Gemeinde oder in der Hebesatzsatzung.
Wann muss ich die Grundsteuer zahlen?
Die Grundsteuer wird in der Regel vierteljährlich fällig, am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Auf Antrag kann auch eine jährliche Zahlung zum 1. Juli vereinbart werden. Der Grundsteuerbescheid kommt von deiner Gemeinde.
Warum ist der alte Einheitswert heute meist nicht mehr maßgeblich?
Seit der Grundsteuerreform wird die laufende Grundsteuer grundsätzlich auf Basis neuer Werte berechnet. Der alte Einheitswert spielt vor allem noch für Altbescheide, Vergleiche und historische Einordnungen eine Rolle. Für aktuelle Zahlungen zählt der neue Bescheid.