Beratungshilfe-Rechner

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Was ist Beratungshilfe?

  • • Staatliche Hilfe für außergerichtliche Rechtsberatung
  • • Eigenanteil. Nur 15 € Gebühr beim Rechtsanwalt
  • • Beratungsschein beim Amtsgericht beantragen
  • • Gilt für alle Rechtsgebiete. Zivil-, Arbeits-, Sozial- und Verwaltungsrecht
  • • Voraussetzung. Geringe wirtschaftliche Verhältnisse
  • • Schonvermögen: 10.000,00 € zzgl. Freibeträge für Altersvorsorge

Hinweis

Die Prüfung ist eine Schätzung. Über den tatsächlichen Anspruch entscheidet das Amtsgericht. In Bremen und Hamburg gibt es öffentliche Rechtsberatung statt Beratungshilfe.

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